Der gesetzliche Gewährleistungsanspruch beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden
Isolierglassanierung Worms gewährt ihren Kunden die nachfolgende Garantie zusätzlich zu den dem Kunden zustehenden gesetzlichen Ansprüchen wegen Mängeln.
Der Kunde hat die Wahl, ob er ihm zustehende gesetzliche Ansprüche oder Rechte aus dieser Garantie geltend macht.
Isolierglassanierung Worms garantiert dem Kunden für die Dauer von 5 Jahren ein nicht erblinden der reparierten Isolierglasscheiben. Ein Mangel liegt vor, wenn erneut Feuchtigkeit oder Schmutz in den Scheibenzwischenraum gelangt und die Scheiben erblinden oder verschmutzen.
Die Garantie beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Reparatur durch den Kunden.
Im Rahmen dieser Garantie kann der Kunde eine kostenfreie Nacharbeit der nicht mangelfreien Isolierglasscheiben verlangen.
Der Kunde kann im Rahmen dieser Garantie keine Entschädigung für Nutzungsausfall, Verdienstausfall, Zeitaufwand, Fahrtkosten, Kostenvoranschlag verlangen.
Die Rechte aus dieser Garantie sind unverzüglich ab dem Auftreten des Garantiefalles unter Vorlage der jeweiligen Rechnung, bei Isolierglassanierung Worms schriftlich geltend zu machen.
Diese Garantie erlischt, wenn der Kunde, Eigentümer oder -besitzer die Verglasung selber repariert bzw. austauscht oder durch Dritte reparieren bzw. austauschen lässt.
Eine Übertragung der Garantie ist nicht möglich. Wird das Objekt nach der Reparatur der Verglasung durch Isolierglassanierung Worms vom Kunden, Eigentümer an einen Dritten veräußert, so erlischt diese Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung wird durch die Garantie nicht eingeschränkt.
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Glassanierung Moritz Worms
Hauptstraße 7
26122 Oldenburg
Tel: 0441 / 93 65 92 95
Mail: info@klarmachenwir.de
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